LIZENZBEDINGUNGEN FÜR TOLERANCE DATA
INHALTSVERZEICHNIS
1. DEFINITIONEN
2. LIZENZUMFANG
3. KOPIEREN
4. ZULÄSSIGE NUTZUNG, NEUE FUNKTIONEN UND ÂNDERUNGEN
5. IMMATERIELLE RECHTE/URHEBERRECHT
6. FEHLERBEHEBUNG
7. HAFTUNGSBESCHRÂNKUNG
8. HÔHERE GEWALT
9. ABTRETUNG
10. DAUER
11. BEENDIGUNG
12. GÛLTIGKEIT, RECHTSPRECHUNG UNF GERICHTSSTAND
1. DEFINITIONEN
1.1. "Zugriffscodes": Damit sind Codes gemeint, die wie ein Schlüssel
das Programmet öffnen und dem Lizenznehmer den Zugang zur Benutzung des
Programmes eröffnen.
1.2. "Tolerance": Damit ist Tolerance A/S, Fabrikvej 12, DK-8800
Viborg gemeint, Besitzer der Programmrechte, also die vorliegenden
Lizenzbedingungen.
1.3. "Datenträger": Damit ist eine elektronische Einheit gemeint,
auf der EDV-Programme und Daten gespeichert werden (also Maschinen, Rechner, PC
oder Server).
1.4. "Dokumentation": Hiermit sind alle elektronischen und
schriftlichen Unterlagen gemeint, die Tolerance für das Programm entwickelt hat
und für die der Lizenznehmer zu jedem Zeitpunkt das Nutzungsrecht erwirbt, außerdem
jegliche Beschreibung, die Tolerance in Verbindung mit dem Programm erstellt
hat.
1.5. "Lizenzbedingungen": Damit sind die vorliegenden
Lizensbedingungen gemeint, die von Tolerance erstellt wurden.
1.6. "Programm": Damit sind die Teile der neuesten elektronischen
Version der Software von Tolerance gemeint, u. a. Neue Versionen, Hot Fixes und
Service Packs sowie alle Programme Dritter, die ganz oder teilweise von
Tolerance in die Software von Tolerance integriert wurden, für die und die
entsprechende Dokumentation der Lizenznehmer zu jedem Zeitpunkt das
Nutzungsrecht erworben hat.
2. LIZENZUMFANG
2.1. Tolerance erteilt dem Lizenznehmer hiermit ein Nutzungsrecht. Dieses
nichtexklusive Nutzungsrecht in Bezug auf das Programm beinhaltet lediglich die
Berechtigung, es auf jeweils einem Datenträger zu installieren. Dauer und
genauer Umfang des Nutzungsrechtes gehen aus dem Begleitschreiben hervor, das
dem Programm beiliegt, und in dem auch der Zugangscode enthalten ist.
2.2. Die Lizenz hängt von der Zahlung der Lizenzgebühr ab.
3. KOPIEREN
3.1. Der Lizenznehmer darf Kopien des Programmes nur für sein Archiv oder zu
Sicherungszwecken anfertigen. Das Kopieren hat ansonsten unter jedweder Berücksichtigung
der Urheberrechte von Tolerance zu erfolgen.
3.2. Die Nutzung dieser Kopien unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen der
Lizenz. Neben diesem Recht hat der Lizenznehmer keinerlei Anspruch auf weitere
Kopien des Programmes, sofern keine anderen, unabdinglichen gesetzlichen
Regelungen vorliegen.
4. ZULÄSSIGE NUTZUNG, NEUE FUNKTIONEN UND ÂNDERUNGEN
4.1. Der Ausdruck und die Nutzung der Daten oder Informationen des Programmes
als Hardcopy sind nur im Rahmen dieser aus dem Begleitschreiben hervorgehenden
Lizenzbedingungen zulässig und nur in dem Umfang, für den die Lizenzgebühr
gezahlt worden ist.
4.2. Der Lizenznehmer hat kein Recht, das Programm ohne vorherige schriftliche
Genehmigung von Tolerance zu ändern.
4.3. Der Lizenznehmer hat kein Recht, das Programm von Objektcode in Quellcode
zu konvertieren, z. B. durch Vornahme von "reverse engineering",
Disassembling oder Dekompilierung des Programmes, sofern dies nicht durch andere,
unabdingliche gesetzliche Regelungen gefordert wird. Ist dies der Fall, hat der
Lizenznehmer dies Tolerance schriftlich mindestens 10 Tage im voraus mitzuteilen,
wenn er von diesem Zugriff Gebrauch machen will.
4.4. Tolerance kann dem Programm jederzeit, u. a. durch Ausgabe einer neuen
Version oder Freigabe, eines Service-Packs oder einer Aktualisierung des
Programmes, ohne Genehmigung des Lizenznehmers neue Funktionen oder Inhalte
verleihen und bisherige Funktionen und Inhalte ändern oder entfernen.
4.5. Der Lizenznehmer darf dem Programm nur dann neue Funktionen hinzufügen,
wenn die vorherige Genehmigung von Tolerance vorliegt, und in diesem Fall auch
nur unter Verwendung zugelassener Werkzeuge. Dies gilt auch für die Aufnahme
externer Funktionen, die vom Programm unterstützt werden.
5. IMMATERIELLE RECHTE/URHEBERRECHT
5.1. Tolerance verfügt über das uneingeschränkte Urheberrecht, den
vollkommenen Zugriff und alle anderen Rechte in Bezug auf das Programm,
abgesehen von Teilprodukten, die von Dritten hergestellt werden, für die diese
alle uneingeschränkten Rechte besitzen. Das Programm ist urheberrechtlich geschützt.
Jeder Verstoß gegen die Rechte von Tolerance und/oder eines beliebigen Dritten,
u. a. duldender Umgang mit dem Programm, der das Kopieren des Programmes Dritten
ermöglicht, gilt als Verstoß dieser Lizenzbedingungen.
5.2. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, eventuell vorhandene
Sicherheitscodes zu brechen oder zu ändern. Er darf auch keine Angaben im
Programm oder auf den Datenträgern, auf denen das Programm geliefert wird, in
Bezug auf Rechte, Warenzeichen oder dergleichen ändern oder entfernen.
6. FEHLERBEHEBUNG
6.1. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das Programm sofort nach dem Empfang
zu untersuchen und überprüfen. Bis zu drei Monate nach Lieferung des
Programmes ist Tolerance verpflichtet, eine neue Kopie des Programmes zu liefern,
sofern der Datenträger, auf dem das Programm geliefert wurde, nicht lesbar ist.
7. HAFTUNGSBESCHRÂNKUNG
7.1. Tolerance haftet unabhängig von den Umständen zu keinem Zeitpunkt für
Einnahmeverluste, Datenverluste, Beschädigung von Dateien oder Daten oder
sonstige direkte oder indirekte Verluste oder Folgeverluste (u. a.
Goodwill-Verluste oder Verluste als Folge jeder beliebigen anderen Form von
Geschäftsunterbrechungen) in Verbindung mit der Nutzung des Programmes, auch
nicht für Verluste als Folge einer unzureichenden oder fehlerhaften
Programfunktion oder von diesbezüglichen Serviceleistungen, und zwar unabhängig
davon, ob Tolerance von der Möglichkeit derartiger Verluste wusste und der
Schaden innerhalb oder außerhalb eines Vertrages verursacht wurde.
7.2. Die obige Haftungsbeschränkung gilt auch für die Produkthaftung, die
Tolerance aufgrund von Verlusten oder Beschädigungen von Eigentum übernehmen
muss, das von seiner Beschaffenheit her normalerweise für die kommerzielle
Nutzung vorgesehen ist, sofern kein Verstoß gegen andere, unabdingliche
gesetzliche Regelungen vorliegt.
7.3. Die Gesamthaftung von Tolerance für Verluste oder Beschädigungen ist in
jedem Fall unabhängig von den Umständen vom Betrag her auf die vom
Lizenznehmer für das Programm bezahlte Lizenzgebühr beschränkt, die einen
Zeitraum von 18 Monaten abdeckt.
7.4. Tolerance übernimmt keine Haftung für Fehler und Mängel, die nicht in
Verbindung mit dem Programm stehen, sondern durch äußere Einflüsse, u. a.
andere Programme, verursacht wurden. Tolerance haftet auch nicht für die
Integration des Programmes oder das Zusammenspiel zwischen dem Programm und dem
EDV-Umfeld des Lizenznehmers und seiner Organisation.
7.5. Sofern der Lizenznehmer Änderungen im Programm vornimmt oder vornehmen lässt,
haftet er selbst für die Änderungen und Folgen im Programm, was bedeutet, dass
der Lizenznehmer gegenüber Tolerance keine Haftungsansprüche geltend machen
kann, wenn die Haftung auf derartige Änderungen des Programmes zurückzuführen
ist.
7.6. In Verbindung mit der Einführung von Aktualisierungen, neuen Versionen,
Freigaben oder Service Packs garantiert Tolerance nicht, dass der Lizenznehmer
in der Lage ist, eventuelle Änderungen in der Anwendungslogik des Programmes
oder Teilen des Programmes voll zu nutzen, die der Lizenznehmer vorgenommen oder
vornehmen lassen hat.
8. HÔHERE GEWALT
8.1. Keiner der Vertragspartner haftet für Schäden, die dem jeweils anderen
Partner als direkte oder indirekte Folge dadurch entstehen, dass der jeweils
andere Partner an der Wahrnehmung seiner Verpflichtungen gemäß diesen
Lizenzbedingungen durch Höhere Gewalt gehindert oder eingeschränkt wird. Als Höhere
Gewalt gelten u. a. Krieg und Mobilmachung, Naturkatastrophen, Streiks, Lockout,
Feuersbrunst, Import- und Exportregulierungen sowie sonstige Bedingungen, auf
die der jeweils betroffene Partner keinen Einfluss hat.
9. ABTRETUNG
9.1. Der Lizenznehmer ist berechtigt, nach vorheriger schriftlicher
Genehmigung durch Tolerance das Recht auf Nutzung des Programmes ganz an Dritte
abzutreten. Tolerance ist außerdem berechtigt, alle Rechte und Verpflichtungen
im Rahmen dieser Lizenzbedingungen ganz oder teilweise an beliebige Dritte ohne
Einverständnis des Lizenznehmers abzutreten.
9.2. Wenn der Lizenznehmer seine Lizenz abtritt, ist er gegenüber Tolerance
verpflichtet, sicherzustellen, dass der andere Partner die Lizenzbedingungen von
Tolerance akzeptiert und einhält. Der Lizenznehmer haftet für Verstöße des
anderen Partners gegen diese Lizenzbedingungen.
9.3. In Verbindung mit einer Abtretung hat der Lizenznehmer das
Originalprogramm und alle dazu gehörenden Unterlagen dem anderen Partner zu überlassen,
wobei es ihm untersagt ist, eine Kopie des Programmes zu behalten. Ein Programm,
für das eine Lizenz in mehreren Kopien erteilt wurde, kann nur ganz oder gar
nicht übergeben werden. Wenn das Programm eine aktualisierte Version ist, hat
die Abtretung alle früheren Versionen des Programmes zu umfassen, die der
Lizenznehmer erhalten hat.
9.4. Wenn eine Abtretung gemäß vorstehender Beschreibung stattgefunden hat,
erlischt die Lizenz des Lizenznehmers in Bezug auf das Programm gemäß diesen
Lizenzbedingungen.
10. DAUER
10.1. Diese Lizenzbedingungen gelten für das hiermit zugestellte Programm. Das
Programm darf nur in dem Umfang genutzt werden, wie dafür Lizenzgebühren
gezahlt werden.
10.2. Bei Empfang und Installation der Aktualisierung werden diese
Lizenzbedingungen durch die der Aktualisierung beiliegenden neuen
Lizenzbedingungen ersetzt.
11. BEENDIGUNG
11.1. Lizenznehmer
11.1.1. Der Lizenznehmer kann diese Lizenzbedingungen unter Einhaltung einer
schriftlichen Kündigungsfrist von einem gegenüber Tolerance kündigen. Der
Lizenznehmer hat bei einer solchen Beendigung keinen Anspruch auf Erstattung
eventuell bezahlter Lizenzgebühren. Der Lizenznehmer hat innerhalb dieses
Monats das Programm an Tolerance zurückzuschicken oder eventuellen anderen
Anweisungen von Tolerance Folge zu leisten und alle Versionen und Kopien des
Programmes zu zerstören, auch Hardcopies des Programmes, dAten und
Informationen, abgesehen von einer Archivkopie des Programmes, sofern dies durch
unabdingliche gesetzliche Regelungen vorgeschrieben wird.
11.2. Tolerance
11.2.1. Abgesehen vom Recht, die Lizenzbedingungen zu kündigen, das in anderen
Bedingungen als diesen Lizenzbedingungen ausdrücklich genannt wird, darf
Tolerance die Lizenzbedingungen nur aufgund erheblicher Verstöße gegen die
Lizenzbedingungen durch den Lizenznehmer kündigen. In diesem Fall entfallen
alle Rechte des Lizenznehmers in Bezug auf diese Lizenzbedingungen, darunter
auch das Nutzungsrecht. Der Lizenznehmer kann keine Rückzahlung irgendeines
Teils der gezahlten Lizenzgebühr verlangen und ist verpflichtet, das Programm
sowie jegliche Dokumentation an Tolerance zurückzuschicken und eventuelle
Sicherungskopien und/oder Archivkopien des Programmes zu vernichten. Darüber
hinaus kann Tolerance Entschädigung für Verluste fordern, die Tolerance
eventuell durch die Verstöße erlitten hat.
11.2.2. Tolerance ist jederzeit berechtigt, die Herstellung weiterer
Aktualisierungen, neue Versionen, freigaben oder Service Packs des Programmes
einzustellen. Der Lizenznehmer kann aus diesem Grund keinerlei Forderungen an
Tolerance stellen.
12. GÛLTIGKEIT, RECHTSPRECHUNG UNF GERICHTSSTAND
12.1. Sofern eine Vorschrift dieser Lizenzbedingungen für ungültig oder
gesetzeswidrig oder rechtlich gegenstandslos erklärt wird, ist der Vertrag
ansonsten nicht davon betroffen, und die entsprechende Vorschrift ist im Rahmen
des geltenden Rechts so weit wie möglich zu ändern oder neu zu formulieren,
dass die ursprügliche Absicht von Tolerance daraus hervorgeht. Jede Vorschrift
in diesen Lizenzbedingungen, die sich von ihrer Beschaffenheit her über den
Zeitpunkt des Ablaufs der Lizenzbedingungen hinaus erstreckt, ist auch weiterhin
gültig und für die Vertragspartner bindend.
13. VORRANG
13.1. Diese Lizenzbedingungen unterliegen der dänischen Rechtsprechung und
sind nach den dänischen Gesetzen auszulegen. Eventuelle Streitigkeiten zwischen
den Vertragspartnern sind vor dem Gericht am Hauptsitz von Tolerance zu klären.